Gewerbliche Fahrzeuge unterliegen den Vorschriften der Berufsgenossenschaften. Nach der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift Fahrzeuge (BGV D 29) müssen gewerblich genutzte Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Ebenso sind Anbauten wie Ladekrane und Ladebordwände nach den entsprechenden Vorschriften auf ihren arbeitssicheren Zustand zu prüfen.
Hinweis:
In der Woche vom 4. bis zum 8. März 2024 ist unsere Prüfstelle nur eingeschränkt geöffnet.
Bitte rufen Sie uns kurz unter der untenstehenden Telefonnummer an, um einen Termin zu vereinbaren.
In der Woche vom 4. bis zum 8. März 2024 ist unsere Prüfstelle nur eingeschränkt geöffnet.
Bitte rufen Sie uns kurz unter der untenstehenden Telefonnummer an, um einen Termin zu vereinbaren.
Kfz-Prüfstelle Böllerschen
Zum Düker 8
44579 Castrop-Rauxel
E-Mail: info@sv-boellerschen.de
Tel.: 0 23 05 – 3 59 98 80
Fax: 0 23 05 – 3 59 98 88
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. | 09.00 - 17.00 Uhr |
1. Sa. im Monat | 09.00 - 12.00 Uhr |
Standort
Kfz-Prüfstelle Böllerschen
Wartburgstraße 259
44577 Castrop-Rauxel
E-Mail: info@sv-boellerschen.de
Tel.: 0 23 05 – 3 59 98 80
Fax: 0 23 05 – 3 59 98 88
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. | 09.00 - 18.00 Uhr |
1. Sa. im Monat | 09.00 - 12.00 Uhr |
Standort
Auto-News von www.kues.de
- MG3: Britische Tradition trifft chinesische Gegenwart 11. Oktober 2024
- Mein besonderes Spiel: Philipp Dinges und die rote Karte nach 45 Sekunden 11. Oktober 2024
- Winterruhe fürs Motorrad: Tipps der KÜS 10. Oktober 2024
- Mattias Ekström: Audi-Abschied nach 23 Jahren 9. Oktober 2024
- Volkswagen Nutzfahrzeuge: Photovoltaik-Highlight im Werk Września 8. Oktober 2024
- Mash: Neuer Kleinkraftroller 7. Oktober 2024