Gewerbliche Fahrzeuge unterliegen den Vorschriften der Berufsgenossenschaften. Nach der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift Fahrzeuge (BGV D 29) müssen gewerblich genutzte Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Ebenso sind Anbauten wie Ladekrane und Ladebordwände nach den entsprechenden Vorschriften auf ihren arbeitssicheren Zustand zu prüfen.
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Hinweis:
In der Woche vom 4. bis zum 8. März 2024 ist unsere Prüfstelle nur eingeschränkt geöffnet.
Bitte rufen Sie uns kurz unter der untenstehenden Telefonnummer an, um einen Termin zu vereinbaren.
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Kfz-Prüfstelle Böllerschen
Zum Düker 8
44579 Castrop-Rauxel
E-Mail: info@sv-boellerschen.de
Tel.: 0 23 05 – 3 59 98 80
Fax: 0 23 05 – 3 59 98 88
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. | 09.00 - 17.00 Uhr |
1. Sa. im Monat | 09.00 - 12.00 Uhr |
Standort
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Kfz-Prüfstelle Böllerschen
Wartburgstraße 259
44577 Castrop-Rauxel
E-Mail: info@sv-boellerschen.de
Tel.: 0 23 05 – 3 59 98 80
Fax: 0 23 05 – 3 59 98 88
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. | 09.00 - 18.00 Uhr |
1. Sa. im Monat | 09.00 - 12.00 Uhr |
Standort
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